• Nachhaltigkeitspolitik
    Vorwort zur Offenlegungsverordnung
    Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens
    zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung
    von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Die dafür erforderlichen jährlichen Investitionen
    im dreistelligen Milliardenbetrag können nicht allein von staatlicher Seite aufgebracht
    werden. Die am 27. November 2019 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung (EU-
    Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
    Finanzdienstleistungssektor, im Folgenden auch „VO“) ist ein Baustein, um mittels Erhöhung
    von Transparenz und Harmonisierung der Offenlegungsanforderungen im
    Finanzdienstleistungssektor Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber
    Klimaänderungen widerstandfähigeren Entwicklung auszurichten.
    In der Offenlegungsverordnung werden u.a. die Begriffe der „Nachhaltigkeitsfaktoren“ und
    der „Nachhaltigkeitsrisiken“ definiert. Dabei wird überwiegend auf die
    Begriffsbestimmungen der Offenlegungsverordnung verwiesen.
    Demnach sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die
    Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ein
    Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis in den Bereichen Umwelt, Soziales oder
    Unternehmensführung, das wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition
    haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen
    oder Regionen betreffen.
    Aufgrund der Offenlegungsverordnung (VO) sind wir ab dem 10. März 2021 zu den
    nachfolgenden Angaben verpflichtet.
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    Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung
    von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Anlageempfehlungen
    sowie auf der Produktebene
  •  Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren,
    ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und
    Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von
    Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als
    unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden
    Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen
    der Anlageberatung – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts –
    erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese
    sodann um.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte
    Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den
    Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog.
    Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-,