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Nachhaltigkeitspolitik
Vorwort zur Offenlegungsverordnung
Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens
zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung
von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Die dafür erforderlichen jährlichen Investitionen
im dreistelligen Milliardenbetrag können nicht allein von staatlicher Seite aufgebracht
werden. Die am 27. November 2019 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung (EU-
Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
Finanzdienstleistungssektor, im Folgenden auch „VO“) ist ein Baustein, um mittels Erhöhung
von Transparenz und Harmonisierung der Offenlegungsanforderungen im
Finanzdienstleistungssektor Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber
Klimaänderungen widerstandfähigeren Entwicklung auszurichten.
In der Offenlegungsverordnung werden u.a. die Begriffe der „Nachhaltigkeitsfaktoren“ und
der „Nachhaltigkeitsrisiken“ definiert. Dabei wird überwiegend auf die
Begriffsbestimmungen der Offenlegungsverordnung verwiesen.
Demnach sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die
Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ein
Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis in den Bereichen Umwelt, Soziales oder
Unternehmensführung, das wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition
haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen
oder Regionen betreffen.
Aufgrund der Offenlegungsverordnung (VO) sind wir ab dem 10. März 2021 zu den
nachfolgenden Angaben verpflichtet.
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Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung
von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Anlageempfehlungen
sowie auf der Produktebene
- Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren,
ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und
Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von
Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als
unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden
Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen
der Anlageberatung – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts –
erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese
sodann um.
- Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte
Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den
Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog.
Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-,